Erbschein notwendig?

  • Grundbuchberichtigung ist beantragt. In der Nachlassakte befindet sich ein Ehe- und Erbvertrag, worin für diesen Erbfall "unsere gemeinsamen Abkömmlinge" als Erben eingesetzt werden.
    Ich habe daraufhin einen Erbschein von der Tochter P angefordert, da kein Nachweis vorliegt, dass sie der einzige gemeinsame Abkömmling ist.
    Sie ist jedoch der Meinung, dass kein Erbschein notwendig ist und verweist auf zwei notarielle Überlassungsurkunden worin erklärt wird: "P ist das einzige Kind der Übergeber" oder "der Erwerber P ist das einzige Kind der Übergeber".
    Ich bin der Meinung, dass diese Angaben in den Überlassungsurkunden nur auf den Angaben der Beteiligten beruhen, der Notar dies ja nicht nachprüft und somit kein grundbuchtauglicher Nachweis sein kann.
    Seht Ihr das auch so?

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