Hallo :),
ich habe folgendes Problem: Es liegt die vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils vor, verbunden mit dem Eintragungsvermerk einer Zwangssicherungshypothek über die gesamte Forderung. Die Gläubigerbezeichnung wurde zwischenzeitlich aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigt.
Nun wurde eine notarielle Urkunde vorgelegt, wonach die Forderungen je zur Hälfte an 2 Personen abgetreten wurde.
D.h. ich müsste nun 2 Teilausfertigungen erteilen über jeweils die Hälfte der Forderungen.
Ich gedenke nun die ursprünglich erteilte vollstreckbare Ausfertigung einfach mit Teil- vollstreckbare Ausfertigung zu überschreiben, mit einer Ausfertigung des Berichtigungsbeschlusses und einer Teilrechtsnachfolgeklausel damit zu verbinden. Soweit so gut.
Nur müsste dann ja noch eine weitere Ausfertigung des Urteils hergestellt werden und mit der anderen Teilrechtsnachfolgeklausel ( sowie dem Berichtigungsbeschluss ) verbunden werden. Hier habe ich dann ja das Probelm mit dem Eintragungsvermerk bzgl. der Zwangssicherungshypothek.
Kann man den einfach in Kopie damit verbinden oder wie funktioniert das?
Gibt es hier sonst noch irgendetwas zu beachten?