falsch berechnete MEA

  • Hallo :),

    im Grundbuch A ist eingetragen ein 1/6 Miteigentumsanteil an dem Flurstück 100, sowie noch je 1/6 Anteil an diesem Flurstück in den Grundbüchern B, C, D, E, F, G. Also in 7 Grundbüchern habe ich jeweils einen 1/6 Anteil am selben Flurstück eingetragen. Nach Durchsicht aller Notarverträge wurden auch insgesamt 7/6 Anteile verkauft und aufgelassen. Der damaligen Rechtspflegerin ist das nicht aufgefallen und jetzt würde ich die Grundbücher gern berichtigen.
    Habe diese Problem noch bei zwei weiteren Flurstücken, einmal mit 8/7 Anteilen und einmal mit 33/27 Anteilen.

    Ich weiß jetzt nicht wie ich diese Probleme am besten angehe. Müssen alle Beteiligten wieder zum Notar um die MEA berichtigen zu lassen?

    Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe.

    LG

  • Nach meiner Ansicht ist die jeweils letzte Auflassung des siebten, achten und dreiunddreißigsten Anteils unwirksam, weil schon alle Anteile, die jeweils insgesamt 100 % ausmachten, abveräußert waren und bei Doppelbuchungen kein gutgläubiger Erwerb in Betracht kommt.

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