Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch:
Das Verfahren hat 2020 begonnen. Der Termin findet 2021 statt. Welche Kosten kann die Partei für die Wahrnehmung des Termins abrechnen? Die Kosten nach dem alten JVEG oder die zum Zeitpunkt des Termins, also nach der Tabelle für 2021?