Im Grundbuch ist eine Briefgrundschuld über 100.000,00 EUR für den Eigentümer selbst eingetragen.
Vorgelegt wird eine Ausfertigung des Pfändungsbeschlusses der Staatsanwaltschaft (in Vollziehung des Vermögensarrestes zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Einziehung von Wertersatz) nebst Brief.
Durch den Pfändungsbeschluss wird aus der obigen Briefgrundschuld ein Betrag in Höhe von 120.000,00 EUR für das Land xy gepfändet.
Kann Eintragung der Pfändung erfolgen?