Hallo zusammen,
ich bin leider noch recht neu und habe einen expliziten Antrag auf Titelumschreibung (§ 727 ZPO) auf dem Tisch.
Sachverhalt ist folgender:
Die Antragsteller beantragten einen Mahnbescheid gegen
Herrn
X Y
Inhaber Müller & Müller
Beispielstraße 1
00000 Berlin
Nach Eingang eines Widerspruchs wurde die Sache an das LG abgegeben.
Nach Rücknahme des Widerspruchs durch den Antragsgegner haben wir damals als LG den Vollstreckungsbescheid erlassen.
Nunmehr beantragt der Antragstellervertreter die Titelumschreibung auf
Herrn
X Y
Inhaber Müller & Müller Verlag e.K.
Ist hier § 727 ZPO überhaupt anwendbar?
Der Titel wurde von Anfang an nicht gegen den Antragsgegner / Gläubiger als e. K. beantragt.
In den Kommentaren finde ich hierzu leider auch nicht viel.
Zudem glaube ich, dass bereits die Voraussetzung "nach Rechtshängigkeit" hier nicht gegeben ist, da der Antragsgegner bereits vor Erlass des Mahnbescheides als e.K. eingetragen war.
Kann jemand weiterhelfen?