Folgender Fall: STA will E-pfleger für die Zeugenvernehmung eines 8-jährigen Kindes zum Totschlag seines 5 Wochen alten Bruders. Strafverfahren läuft gegen Eltern des getöteten Kindes, die Kindsmutter ist Mutter beider Kinder. Es wird um Bestellung des E-pflegers im Wege der einstweiligen Anordnung ohne Anhörung und allem gebeten. Die STA argumentiert, dass die Eltern auf keinen Fall etwas vorher mitkriegen dürften, weil sonst die Aussage des Kindes beeinflusst würde. Die wollen ohne Ankündigung das Kind vernehmen in Beisein des E-pflegers, der die Einwilligung anstelle der Eltern erteilt.
Mein erstes Problem: Kann ich tatsächlich einen E-pfleger im Rahmen des § 52 StPO durch einstweilige Anordnung bestellen? Ich denke nein. Ich kann dazu nichts finden. Ich könnte u.U. auf die Anhörung verzichten, den Pfleger bestellen, Beschluss zustellen und Pfleger verpflichten. Aber die Eltern müssten immer was vorher erfahren.
Mein zweites Problem: Aus der STA-Akte ergibt sich, dass das achtjährige Kind als Tatverdächtiger in Betracht kommt. Beantragt ist Vernehmung als Zeuge. Wie kann denn da eine Abgrenzung erfolgen? Muss ich mich da auf den Vernehmenden verlassen? Ich ziehe in Erwägung, nicht das JA als Pfleger zu nehmen, sondern eine Rechtsanwältin, die in Fam-sachen und Strafsachen bewandert ist.
Mein drittes Problem: Der Ergänzungspfleger soll auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit der Zeugenvernehmung erhalten. Hier endet dann meine Zuständigkeit. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der KM nicht kraft Gesetzes in diesem Fall entzogen. Der Richter muss entscheiden, ob entzogen wird. Das ginge wohl im Wege der eAO. Nur wie passt das dann mit meinem Verfahren zusammen? Da hab ich schneller die Ergänzungspflegschaft für die Aufenthaltsbestimmung als für die Zeugenvernehmung. Oder macht dann der Richter alles? Obwohl der Richter müsste auch erst Jugendamt beteiligen, wahrscheinlich Verfahrensbeistand bestellen; das dauert auch.
Was mich auch beschäftigt ist die Vorstellung, dass das Kind tatsächlich am Tode des Bruders schuld sein könnte - sie es auch nur unabsichtlich. Dann wissen das die Eltern. Muss/kann man da was machen?
Ich bin grad ziemlich konfus.