Hallo,
leider habe ich in der Suche hierzu nichts konkretes gefunden und muss schon wieder um Hilfe bzw. Gedankenstütze bitten.
Mein Fall:
Ehefrau ist verstorben. Vorliegen habe ich einen Grundbuchberichtigungsantrag des Ehemannes sowie den Antrag auf Eintragung des Nießbrauchsrechts.
Laut notariellem Testament setzen sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Schlusserben sind die Kinder der Ehefrau. Gleichzeitig räumt die Ehefrau dem Ehemann im Wege des Vermächtnisses den lebenslangen Nießbrauch an einem Hausgrundstück ein. Mir erschließt sich nicht der Sinn des Nießbrauchs, da der Ehemann doch Alleinerbe sein soll.
Ich habe schon gelesen, dass möglicherweise darin die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge auszulegen sein könnte. Eine andere Idee habe ich bisher nicht zu dieser Konstellation. Hat es irgendwelche steuerlichen Gründe? Ich verstehe es einfach nicht.
Ich tendiere wegen der Vor- und Nacherbenproblematik dazu einen Erbschein zu verlangen. Nachlassgericht kann ja anhören, was mit diesen für mich widersprüchlichen Regelungen gewollt war. Seht ihr das auch so?