Gebührenanfall im Verbund

  • Ich stehe auf dem Schlauch und bitte um Hilfe:

    Ein Beschuldigter hat im Zustand der Schuldunfähigkeit zahlreiche einzelne Sachbeschädigungen begangen. Es gibt insgesamt 18 Ermittlungsakten. In allen Ermittlungsverfahren wird zunächst - am selben Tag - RA A zum Verteidiger bestellt. In allen Verfahren geht eine gleichlautende Einlassung des RA A ein. Danach werden 10 Ermittlungsverfahren eingestellt. Die anderen 8 Ermittlungsverfahren werden noch durch die StA verbunden und sodann wird Anklage erhoben. Im gerichtlichen Verfahren wird das Gutachten in Auftrag gegeben, durch das die Schuldunfähigkeit festgestellt wird. Sodann ergeht folgende Verfügung durch den Richter: Die 10 eingestellten Verfahren werden zur Hauptsache hinzuverbunden, die Einstellung wird aufgehoben, die Ermittlungen wieder aufgenommen und das/die Verfahren insgesamt eingestellt wegen Schuldunfähigkeit des Beschuldigten. Durch Beschluss werden die notwendigen Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Der RA A beantragt zunächst 8 Grundgebühren, 8 Verfahrensgebühren für das vorgerichtliche Verfahren und einmal die Gebühr 4141 nebst Auslagen etc. pp. UND darüberhinaus beantragt der RA für die 10 zunächst eingestellten Verfahren insgesamt 10 x Grundgebühr, 10 x vorgerichtliche Verfahrensgebühr und 10 x 4141.

    Zurecht?

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