Guten Morgen,
ich habe einen Vereinigungsantrag beurkundet durch einen Vermesser ohne Erklärung der örtlichen und wirtschaftlichen Einheit.
Dieser Antrag wird vom hiesigen Katasteramt mir einem formlosem Anschreiben eingereicht. Darin ist dann der Satz mit der Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit des Grundstücks enthalten.
Jetzt frag ich mich, ob das die Gebührenfreiheit auslöst. Ich finde dazu leider keine Formvorschriften. Sonst ist der Satz direkt mit im Antrag, welcher ja beurkundet ist. Aber gesplittet hatte ich das noch nicht und ich finde nirgends etwas dazu welche Form die Bescheinigung an sich haben muss. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Bescheinigung bedarf eines Siegels.
Vielen Dank für eure Antworten