Hallo,
ich habe hier folgenden Sachverhalt:
Versäumnisteil- und Schlussurteil ergeht gegen Bekl. 1 und Bekl. 2; beide Beklagte tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens.
Der Bekl. 1. legt Einspruch ein. Termin findet statt. Es ergeht 2. Versäumnisteil- und Schlussurteil gegen Bekl. 1.; Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Bekl. 1. vorab zu tragen hat.
Kosten der Säumnis gibt es nicht. Soviel ist klar, aber wer trägt denn jetzt in welcher Höhe welche Kosten?
Kann ich gegen den Beklagten zu 2. aus dem 1. VU noch Kosten festsetzen oder ändert die 2. KGE das?
Wenn ich festsetzen kann, dann nur 1,3 VG + 0,5 TG + Auslagen und USt. Hierfür haftet der Beklagte zu 1. nach dem 1. VU aber auch als Gesamtschuldner mit, während das 2. VU ihn von den Kosten des Klägers befreit. Wie löse ich das Problem? Ich tendiere dazu die Kosten bis zum 1. VU aufzuteilen und nur einen Kopfteil gegen den Bekl. 2. festzusetzen.
Was mache ich mit den Gerichtskosten? Nach dem 1. VU wären die von beiden Beklagten zu tragen, nach dem 2. VU nur noch zur Hälfte von dem Beklagten zu 1. Das 2. VU kann ja aber gegen den Bekl. 2. keine Wirkung entfalten.
Ich bin maximal verwirrt und bitte euch um Rat.