Vergütungsanspruch TH bei dessen Tod

  • Nein.

    Der Anspruch auf Vergütung ist ein persönlicher Anspruch des jeweiligen Treuhänders. Der neue Treuhänder wird nur für seine eigene Tätigkeit, aber nicht für die einer anderen Person vergütet.

    Der Vergütungsanspruch des verstorbenen Treuhänders ist auf dessen Erben übergegangen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Was liegt den vor?

    a. Antrag des TH neu für sich selbst für den Zeitraum neu?

    b. Antrag des TH neu für den Zeitraum gesamt?

    c. Antrag des TH neu + Abtretung der Erben (oder sonstige Bewilligung) für den Zeitraum gesamt?

    d. Anträge Erben und TH neu für den jeweiligen Zeitraum?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Festsetzung der Vergütung setzt einen entsprechenden Antrag der Person, der die Vergütung zusteht, voraus.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Was liegt den vor?

    a. Antrag des TH neu für sich selbst für den Zeitraum neu?

    b. Antrag des TH neu für den Zeitraum gesamt?

    c. Antrag des TH neu + Abtretung der Erben (oder sonstige Bewilligung) für den Zeitraum gesamt?

    d. Anträge Erben und TH neu für den jeweiligen Zeitraum?

    b. Antrag des TH neu (der aus derselben Kanzlei wie der verstorbene ist) für den gesamten Zeitraum.

  • ohne eine Abtretung der Berechtigten hat er darauf keinen Anspruch.

    Möglicherweise hat jedoch der verstorbene Treuhänder seine Vergütungsansprüche zulässigerweise bereits an die Kanzlei abgetreten, BAG vom 22.10.2020, 6 AZR 566/18. Dann müsste diese Abtretung vorgelegt werden.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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