Hallo an alle,
wem steht eigentlich die Vergütung zu, wenn der Treuhänder in der WVPh. verstirbt und ein neuer TH bestellt werden musste. Alles dem neuen?
Danke.
Hallo an alle,
wem steht eigentlich die Vergütung zu, wenn der Treuhänder in der WVPh. verstirbt und ein neuer TH bestellt werden musste. Alles dem neuen?
Danke.
Nein.
Der Anspruch auf Vergütung ist ein persönlicher Anspruch des jeweiligen Treuhänders. Der neue Treuhänder wird nur für seine eigene Tätigkeit, aber nicht für die einer anderen Person vergütet.
Der Vergütungsanspruch des verstorbenen Treuhänders ist auf dessen Erben übergegangen.
OK. Kann ich die komplette Vergütung insoweit festsetzen, als die bis zum Tod den unbekannten Erben und die danach dem neuen Treuhänder zusteht? Oder setze ich nur die des neuen THs fest?
Was liegt den vor?
a. Antrag des TH neu für sich selbst für den Zeitraum neu?
b. Antrag des TH neu für den Zeitraum gesamt?
c. Antrag des TH neu + Abtretung der Erben (oder sonstige Bewilligung) für den Zeitraum gesamt?
d. Anträge Erben und TH neu für den jeweiligen Zeitraum?
Die Festsetzung der Vergütung setzt einen entsprechenden Antrag der Person, der die Vergütung zusteht, voraus.
Was liegt den vor?
a. Antrag des TH neu für sich selbst für den Zeitraum neu?
b. Antrag des TH neu für den Zeitraum gesamt?
c. Antrag des TH neu + Abtretung der Erben (oder sonstige Bewilligung) für den Zeitraum gesamt?
d. Anträge Erben und TH neu für den jeweiligen Zeitraum?
b. Antrag des TH neu (der aus derselben Kanzlei wie der verstorbene ist) für den gesamten Zeitraum.
ohne eine Abtretung der Berechtigten hat er darauf keinen Anspruch.
Möglicherweise hat jedoch der verstorbene Treuhänder seine Vergütungsansprüche zulässigerweise bereits an die Kanzlei abgetreten, BAG vom 22.10.2020, 6 AZR 566/18. Dann müsste diese Abtretung vorgelegt werden.
Danke. Das bekomme ich bestimmt raus.
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