Auskunftsverfahren beenden mangels Mitwirkung?

  • Hallo!

    Ich habe ein Verfahren nach § 1686 BGB, das bereits seit Frühjahr 2019 läuft. Der antragstellende Vater hat zwischendurch 3 Mal den Anwalt gewechselt. Antworten auf Anfragen des Gerichts kamen von allen Anwälten nur sehr verzögert. Der 4. Anwalt hat sich Anfang Februar 2021 gemeldet, Akteneinsicht beantragt (die sofort gewährt wurde) und mitgeteilt, er benötige Zeit, die Angelegenheit mit dem Antragsteller zu besprechen und werde sich dann melden. Auf Sachstandsanfragen kam seitdem (wieder) keine Antwort. Zuletzt hatte ich um Mitteilung binnen 2 Wochen gebeten, ob das Verfahren weiter betrieben werden soll. Wieder keine Antwort.
    Kann ich das Verfahren abschließen/weglegen mangels Mitwirkung des Antragstellers? Es handelt sich ja nicht um ein Amtsverfahren.

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