Hallo zusammen,
ich habe eine Akte in der gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde, allerdings von einem Dritten, der bislang (auch nach Aufforderung des Richters) keinerlei Vollmacht vorgelegt hat.
Der Widerspruch wäre dann damit wohl unzulässig. Es ist auch Erlass eines VB bereits von der Gegenseite beantragt.
Der Richter hat mir dann die Akte vorgelegt, damit ich durch VB entscheide.
Zu der Zulässigkeitsprüfung ist jedoch bislang nichts in der Akte, ich kann doch die Zulässigkeit des Widerspruchs nicht einfach prüfen?
Danke für eure Hilfe :)!