Hallo!
ich bräuchte mal eure Hilfe.
Mir liegt ein handschriftliches Testament vor in dem die Eheleute verfügen: Als Erben nach unserem Tode soll unsere Tochter Alleinerbin sein. Der Nacherbfall tritt bei Tod der Vorerbin ein und zwar bei meinem Neffen (Neffe des Mannes).
(Eine gegenseitige Einsetzung der Eheleute ist nicht erfolgt! - Eine Änderungsmöglichkeit wurde nicht vereinbart)
Mann verstirbt und es wird ein Erbschein nach gesetzlicher EF erteilt.
Danach geht Frau zum Notar und ändert das Testament wie folgt ab: ... gebunden bin ich nur soweit meine Tochter Alleinerbin sein soll.
Erbeinsetzung: Zu meiner alleinigen Erbin setze ich meine Tochter ein. Ersatzerbe soll der Neffe meines Ehemanns sein.
Dies entspricht dem gemeinsamen Wunsch meines verstorbenen Ehemannes und mir.
Würdet ihr einen Erbschein verlangen oder durfte die Ehefrau das Testament einseitig abändern?
Vielen Dank!