Hallo liebe ordnung- und rechtschaffenden Rechtspfleger,
ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und tippe neuerdings nebenberuflich auf selbständiger Basis noch für eine Fachpsychologin für Rechtspsychologie, die für Familiengerichte Gutachten erstellt (elterliche Sorge usw.). Sie schickt mir Audiodateien von aufgenommenen Gesprächen (Explorationen), die ich verschriftliche. Das Ganze schreibe ich in zusammengefasster Form, in indirekter Rede und im Konjunktiv. Weil das keine Spracherkennungssoftware der Welt hinkriegt, muss das "händisch" gemacht werden. Für die Audiominute rechne ich 0,85 Euro ab, was mir aber zu wenig erscheint. Ich möchte deshalb mit einer Honorarerhöhung an die Dame herantreten und hab mir überlegt, dass mein Honorar bei ihr eigentlich nur ein durchlaufender Posten wäre, wenn sie dieses in ihrer Rechnung ans Gericht als Aufwendungen für eine Hilfskraft aufführen würde. Ich weiß natürlich nicht, wie sie mit dem Gericht abrechnet, aber ich denke nicht, dass sie mein Honorar als Hilfskraft abrechnet, denn sonst würde sie ja von mir eine Rechnung verlangen, die fallbezogen ist. Derzeit rechne ich 1 x im Monat alle Fälle zusammen ab. Bevor ich der Psychologin also jetzt vorschlage, dass sie mich doch als Hilfskraft ansetzen könnte, wollte ich mich hier mal schlau machen, ob das von euch so akzeptiert werden würde.
Ich hoffe, niemand ist sauer auf mich wegen dieser Anfrage und weil ich ja nicht aus eurer Reihe komme :(. Jedenfalls schon mal vielen Dank für's Lesen und vielleicht für das eine oder andere Feedback.
Viele Grüße
Monika