Hallo,
die Suche brachte mich nicht weiter.
Ich habe einen Antrag auf Vereinigung von zwei Grundstücken vorliegen im Rahmen eines Kaufvertrages. Zu den beiden Grundstücken sind im Grundbuch div. Herrschvermerke gebucht. Wenn ich diese Grundstücke nun in das neue Käufergundbuch übertrage und diese Grundstücke vereinige, stellt sich mir die Frage, ob die unterschiedlichen Herrschvermerke nicht Verwirrung besorgen, da die alten Grundstücke ja nicht mehr erkennbar sind. Wie kann die Eintragung erfolgen, oder sollte die Vereinigung abgelehnt werden?
VG