Vereinigung von Grundstücken jew. mit Herrschvermerken

  • Hallo,
    die Suche brachte mich nicht weiter.

    Ich habe einen Antrag auf Vereinigung von zwei Grundstücken vorliegen im Rahmen eines Kaufvertrages. Zu den beiden Grundstücken sind im Grundbuch div. Herrschvermerke gebucht. Wenn ich diese Grundstücke nun in das neue Käufergundbuch übertrage und diese Grundstücke vereinige, stellt sich mir die Frage, ob die unterschiedlichen Herrschvermerke nicht Verwirrung besorgen, da die alten Grundstücke ja nicht mehr erkennbar sind. Wie kann die Eintragung erfolgen, oder sollte die Vereinigung abgelehnt werden?

    VG

    Du kannst Dich über andere Leute aufregen, oder einfach einen Keks essen... ;)

  • Aus meiner Sicht keine Verwirrung. Die Herrschvermerke werden zu dem vereinigten Grundstück gebucht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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