Hallo in die Runde,
ich habe einen Fall auf dem Tisch, in dem das Jugendamt Unterhaltsvorschussleistungen erbringt.
Der unterhaltspflichtige Kindesvater ist offenbar in den USA untergetaucht. Sämtliche Versuche, den Aufenthalt dort zu ermitteln sind nachweislich gescheitert.
Das Jugendamt beantragt nun, die Aufforderung an den Kindesvater, sich über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erklären (und auf Zahlung des rückständigen und laufenden Unterhalts), öffentlich durch das Familiengericht zustellen zu lassen.
Besteht hierfür überhaupt eine Zuständigkeit des Familiengerichts, da die Aufforderung an den Unterhaltspflichtigen ja im Grunde erst der Vorbereitung des vereinfachten Unterhaltsverfahrens dient?
Vielen Dank für's Mitdenken!