Löschung Rückauflassungsvormerkung

  • Hallo, hier einmal zum Sachverhalt:

    Im Grundbuch eingetragen ist eine Rückauflassungsvormerkung für drei Geschwister. Eine Voraussetzung für den Eintritt der Rückauflassung ist das Versterben der Eigentümerin. Diese Voraussetzung ist mittlerweile eingetreten und zwei der Geschwister haben die Auflassung nebst Löschung der Rück-AV bewilligt und beantragt. Da die dritte Schwester nicht mitwirken wollte, wurde Ihre Erklärung durch ein Urteil des Landesgerichts ersetzt. Hier findet sich jedoch nur eine Regelung hinsichtlich der Auflassung. Die drei Geschwister sind nunmehr im GB als Miteigentümer eingetragen.

    Nun zu meinem Problem:

    Beantragt ist nun die Löschung der Rück-AV. Nach meiner Ansicht reicht es, dass zwei der Geschwister den Löschungsantrag gestellt haben. Aber es haben auch nur zwei die Löschungsbewilligung erteilt. Bedarf es hier noch der Löschungsbewilligung der dritten Schwester oder kann man darauf verzichten, da die "Unrichtigkeit" durch Eintragung der Auflassung nachgewiesen wurde? Problematisch könnte die Wiederaufladbarkeit einer Vormerkung sein.
    Oder sollte doch der weitere Löschungsantrag eingereicht werden?

    Für sämtliche Hinweise wäre ich dankbar!

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