Rubrumberichtigung KFB

  • Hallo!

    Die Klägerin wurde von einem RA vertreten. Das Urteil fiel zugunsten der Klägerin aus, der Beklagte hat die Kosten zu tragen.
    Nach dem Urteil hat sich eine andere Kanzlei für die Klägerin legitimiert und beantragt, die Kosten festzusetzen. Der KFB ist letzte Woche ergangen. Nun ist ein Schreiben des ersten RA's in der Post, mit welchem er mitteilt, dass das Mandat bei der anderen Kanzlei wieder beendet wurde und er ausschließlich legitimiert ist.
    Er bittet, dies bei Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung des KFB zu berücksichtigen.

    Das heißt nun: Ich muss das Rubrum des KFB berichtigen? § 319 ZPO?

    LG und schon mal vielen Dank :)

  • Nein, das würde ich nicht machen. Die Voraussetzungen für § 319 ZPO liegen m. E. nicht vor, zumindest sehe ich da keine offensichtliche Unrichtigkeit oder gar einen Schreibfehler. Die Kanzlei hat ihre Vertretung angezeigt und ist so im KfB gelandet. Wenn du Zweifel hast, an wen du die vollstreckbare schicken kannst, würde ich ggf. noch einmal bei der betroffenen Kanzlei nachfragen, ob sie nun noch vertreten oder nicht.

  • Weil du setzt ja auch für die Klägerin fest, nicht für deren Vertreter. Und der kann im Laufe der Jahre (oder auch schneller :cool:) mal wechseln.

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