Aufhebung der Abwesenheitspflegschaft

  • Gibt es in ForumStar ein Formular zur Aufhebung der Abwesenheitspflegschaft ?

    Kann die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung der Aufhebung einer Nachlasspflegschaft angeordnet werden ?

  • Was jetzt genau? Abwesenheits- oder Nachlasspflegschaft?

    Kann die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung der Aufhebung einer Nachlasspflegschaft angeordnet werden ?

    Hier fehlt es m.E. nach an einer Verweisung des maßgeblichen Verfahrensrechts (§§ 342-373 FamFG) an einer ausdrücklichen Verweisung auf § 287 Abs. 2 FamFG...
    obwohl es ja auch passen würde, der NLP ist ja wie ein Betreuer für den Nachlass... und sonst werden die Regelungen über den Betreuer auch auf den NLP angewandt, vgl. § 1915 BGB... das Verfahrensrecht schweigt sich komischerweise darüber aus :gruebel:

  • ollik: aber spannend finde ich die Rechtsfrage von Anton dennoch. Beides mal sind es Vormünder, auf die die gleichen materiellen Rechtspflichten zukommen, aber für den einen gibt es ein Verfahrensrecht, für den anderen schweigt sich das FamFG total aus... (bis auf die Erwähnung in § 342 Abs. 1 Nr. 2 FamFG abgesehen).

  • Es geht hier um Pflegschaftssachen gem. § 1911 und § 1960 BGB.

    Der Hintergrund der Überlegung, die Aufhebung der Pflegschaft mit sofortiger Wirkung anzuordnen, ist mir nicht ganz klar. Aber die Richtigkeit der Aussage, dass Rechtspflegern die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit versagt ist, liegt jedenfalls für mich nicht gerade auf der Hand.

  • Ich verstehe die Ausgangsfrage bezüglich der Nachlasspflegschaft nicht.

    :zustimm:

    Die Aufhebung der Nachlasspflegschaft wird doch ohnehin mit der Bekanntgabe an den Pfleger wirksam (§ 40 Abs. 1 FamFG). Wozu also noch die sofortige Wirksamkeit anordnen? Beides schließt einander aus.


    ich finde die Rechtsfrage aber spannend, ob's dass überhaupt geben könnte. Klar, den Sinn dahinter verstehe ich auch nicht, was an der Ausgangsfrage liegen mag... Bisher hat sich der Themenstarter hier nicht weiter dazu geäußert... es geht in der Diskussion munter zwischen den verschiedenen Arten der Pflegschaft hin und her

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