Guten Morgen ZVG-Cracks,
ich denke das ist ein bisschen knifflig.
Ich habe ein VU aus dem Jahre 2021, wonach die die Beklagte die ZV für den folgenden Grundbesitz zu dulden hat:
wörtl.: "1/2 Anteil an dem im GB ..... eingetragen Grundbesitz"
Ihren hälftigen Anteil hat sie jedoch bereits vor fünf Jahren auf den Ehegatten übertragen, so dass dieser nunmehr als Alleineigentümer im GB steht.