Hallo,
Ich bräuchte Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Der Kindesvater hat zu Lebzeiten ein Darlehensvertrag für eine Photovoltaikanlage abgeschlossen. Kurz darauf ist dieser verstorben und seine beiden minderjährigen Kinder wurden Erben zu je 1/2.
Nun muss das Darlehen auf die Kinder umgeschrieben und verlängert werden, also eine sog. Anschlusszinsvereinbarung. Hierbei würde sich die monatliche Rate für die weitere Darlehenslaufzeit deutlich verringern.
Die Bank verlangt nun von der Kindesmutter eine familiengerichtliche Genehmigung für diese Darlehensumschreibung. Ich bin der Meinung, dass keine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist, da die Kinder ja aufgrund ihrer Erbenstellung in den Darlehensvertrag eingetreten sind. Es dürfte daher keine Neubegründung von Verbindlichkeiten darstellen.
Durch die neue Zinsvereinbarung würden die Kinder sogar nun auch weniger zahlen müssen. Es wäre also vorteilhaft für sie.
Was sagt ihr dazu?