Guten Tag,
ich habe folgende Problematik in einem Nachlassverfahren:
Erblasserin, Ehegatte vorverstorben, hinterlässt 4 Kinder, alle 4 haben ausgeschlagen, keine Verfügung von Todeswegen, kein Nachlasswert vorhanden. Akte erledigt, da niemand mehr da.
Jetzt kommt eines der Kinder und ihm fällt auf, dass im eigenen Grundbuch (Kind = Eigentümer) noch eine Grundschuld zu Gunsten der Erblasserin (Gläubigerin) eingetragen ist und fragt jetzt wegen Löschung an.
Hatte diese Konstellation vielleicht eine/r erfahrene/r Kollege/in bereits ?
Ich steh etwas hilflos da. Meine Idee war jetzt Richtung Fiskus da ja jemand die Löschung der Grundschuld bewilligen muss.
Über neue Gedanken wäre ich sehr dankbar!
Grüße
Sensual