Hallo,
ich mach ja nur mal aus Nettigkeit eine Urlaubsvertretung in ZV-Sachen, da sonst die Kollegin nicht hätte Urlaub machen können.
Jetzt hatte ich einen Anruf einer Drittschuldnerin (mobile Krankenpflege) welche Fragen dazu hat, welche Beträge aus dem Arbeitseinkommen unpfändbar seien (Kilometergeld, Sonn-Feier- und Nachschichtzulage).
Sind derartige Nachfragen vom Vollstreckungsgericht zu beantworten? Ohne direkte Vorlage der Lohnzettel und der Ausgestaltung des Arbeitsvertrage ist das ja nicht so einfach zu beantworten.