Drittschuldner fragt nach, welche Ansprüche pfändbar sind

  • Hallo,

    ich mach ja nur mal aus Nettigkeit eine Urlaubsvertretung in ZV-Sachen, da sonst die Kollegin nicht hätte Urlaub machen können.

    Jetzt hatte ich einen Anruf einer Drittschuldnerin (mobile Krankenpflege) welche Fragen dazu hat, welche Beträge aus dem Arbeitseinkommen unpfändbar seien (Kilometergeld, Sonn-Feier- und Nachschichtzulage).

    Sind derartige Nachfragen vom Vollstreckungsgericht zu beantworten? Ohne direkte Vorlage der Lohnzettel und der Ausgestaltung des Arbeitsvertrage ist das ja nicht so einfach zu beantworten.

  • Als Erlassgericht sollte es möglich sein, den eigenen Beschluss unter Hinweis auf Seite 6 bzw. die dahinterliegenden Regelungen aus §§ 850 ff. ZPO zu erklären. Das ist noch weit ab von einer Beratung oder Qualifizierung der Lohnbestandteile.

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  • Sehe ich genauso.

    Ich habe bei solchen Anfragen sowohl bei Einzelzwangsvollstreckung (als ich das gemacht habe, gab es noch kein PfÜB-Formular) als auch Inso darauf hingewiesen, welcher Paragraph aus dem Bereich §§ 850 ff ZPO etwas genauer betrachtet werden sollte, gegebenenfalls mit weiterer Internetrecherche und wenn das nicht hilft, dann eben Befassung des Rechtsanwalts oder Steuerberaters der Firma.

    Nach meiner Erinnerung kamen solchen Anfragen alle paar Monate oder seltener vor allem von kleineren Unternehmen, in denen das mit der Lohnbuchhaltung befasste Personal wegen irgendeiner echten oder vermeintlichen Besonderheit unsicher war, weil es selten Gehaltspfändungen gibt. Wenn man sich dann ein paar Minuten für ein Telefongespräch mit Hinweisen ohne Festlegung pfändbar/unpfändbar nimmt, halte ich das für legitim und keine Rechtsberatung.

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