Hallo zusammen,
der Ehemann hat mit seiner von ihm betreuten Ehefrau ein Gemeinschaftsgirokonto. Nachdem der Betreuer seine monatlichen Einkünfte aber auf ein anderes Konto umgeleitet hat und nunmehr die Lebenshaltungskosten von dem Kontoguthaben bestreitet, habe ich auf eine Kontentrennung bestanden. Wir können uns nicht auf den Betrag einigen. Der Richter möchte aber keine Ergänzungsbetreuung einrichten.
Kann ich im Rahmen von § 1837 BGB den Betreuer durch anfechtbaren Beschluss anweisen, einen gewissen Betrag seiner Ehefrau zu kommen zu lassen oder sieht das die gerichtliche Aufsichtspflicht nicht vor ? Was kann ich tun ?