Antrag auf KFB oder nicht?

  • Guten Morgen.

    Im Jahr 2019 haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, wonach die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
    Ein Antrag auf Kostenausgleich/KFB wurde nie gestellt.

    Nun erreicht uns ein Schriftsatz des Klägervertreters, mit welchem beantragt wird "über die Gerichtskosten Abrechnung zu erteilen". Der Antrag wird kurz damit begründet, dass es einen Vergleich gibt und eine kurze Erklärung, was es bedeutet, wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben werden :gruebel::daumenrau:D

    Ich nehme an, er möchte einen Kostenfestsetzungsbeschluss haben. Würdet ihr das als entsprechenden Antrag werten oder ihn nochmal konkret zur Antragstellung auffordern?
    Diesen "Antrag" hat er uns übrigens schon im letzten Jahr geschickt. Seinerzeit wurde ihm die Gerichtskostenrechnung übermittelt und dann haben wir bis heute nichts mehr gehört...:gruebel:

  • Also die Ausgleichung der GK erfolgt mir der Schlusskostenrechnung. Ist an keiner Stelle das Wort Festsetzung, Beschluss o.ä. erwähnt, übersende ich dem RA die GK und lege weg.

  • Also die Ausgleichung der GK erfolgt mir der Schlusskostenrechnung. Ist an keiner Stelle das Wort Festsetzung, Beschluss o.ä. erwähnt, übersende ich dem RA die GK und lege weg.

    Ok. Genauso hat sich die Kollegin im letzten Jahr auch entschieden.
    Wie gesagt, nun hat uns der RA gleichlautenden Antrag nochmal geschickt - diesmal mit dem Hinweis, was die Kostenentscheidung bedeutet :) Immer gut, nochmal belehrt zu werden, aber dann soll er doch sagen, was er mit der KGE anfangen will.

    Ich habe ihn jetzt darauf hingewiesen, dass die überzahlten Gerichtskosten am xx.xx. zurückgezahlt wurden und er die GK-Rechnung seinerzeit übersandt bekommen hat. Mal sehen, was kommt.

  • Kann man sicher so machen.

    Man kann aber auch Anträge auslegen, wozu etwa die Begründung des Antrags herangezogen werden kann. Oder kurz beim Antragsteller nachfragen. Was im Ergebnis mehr Arbeit macht, weiß ich nicht.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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