Guten Morgen.
Im Jahr 2019 haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, wonach die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
Ein Antrag auf Kostenausgleich/KFB wurde nie gestellt.
Nun erreicht uns ein Schriftsatz des Klägervertreters, mit welchem beantragt wird "über die Gerichtskosten Abrechnung zu erteilen". Der Antrag wird kurz damit begründet, dass es einen Vergleich gibt und eine kurze Erklärung, was es bedeutet, wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben werden :daumenrau:D
Ich nehme an, er möchte einen Kostenfestsetzungsbeschluss haben. Würdet ihr das als entsprechenden Antrag werten oder ihn nochmal konkret zur Antragstellung auffordern?
Diesen "Antrag" hat er uns übrigens schon im letzten Jahr geschickt. Seinerzeit wurde ihm die Gerichtskostenrechnung übermittelt und dann haben wir bis heute nichts mehr gehört...