Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Eure Meinung zu folgendem Antrag:
KFB und VU sollen umgeschrieben werden.
Der Kläger ist verstorben und von seinem minderjährigen Kind gemäß Erbschein beerbt worden. In dem Erbschein ist zusätzlich die Testamentsvollstreckung bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Erben angeordent und ein Testamentsvollstrecker bestimmt worden.
Der Klägervertreter beantragt nun die Vollstreckungsklausel auf den Rechtsnachfolger, in Prozessstandschaft vertreten durch den Testamentsvollstrecker umzuschreiben.
Wie ist die Rechtsnachfolgeklausel zu erteilen?
z.B.
Vorstehende mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird dem Kind, geboren am .. zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Testamentsvollstreckung ist bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Erben angeordnet angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker ist ernannt Herr......
Die Rechtsnachfolge wurde dem Gericht durch Erbschein und Testamenstvollstreckerzeugnis nachgewiesen.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.