Huhu,
ich habe einen Antrag auf Anbringung einer klarstellenden Klausel ,,Beischreibung'' bezüglich eines Urteils.
Gläubiger ist dort eine GbR, die im Rubrum auch nur als die Eigentümergemeinschaft xy GbR bezeichnet ist.
Nun hatte der GlV versucht mit dem Titel eine ZwaSihyp eintragen zu lassen und daraufhin die Zwischenverfügung erhalten, dass die Gesellschafter im Rubrum fehlen.
Als Nachweis wird mir ein Grundbuchauszug vorgelegt, in dem die nunmehr benannten Gesellschafter zu entspr. Quoten in Miteigentümergemeinschaft als Eigentümer eingetragen.
Handelt es sich hier nicht viel mehr um einen Antrag auf Ergänzung, für den der Richter zuständig wäre?
LG