Der Betroffene ist Teil einer Erbengemeinschaft (Miterbe). Erbteil des Betroffenen ist 1/36-. Zwei Grundstücke sollen veräußert werden.
Lt. Mitteilung des Betreuers hat sich der Betroffene einer bevorstehenden Unterbringung für eine fürsorgliche Heilbehandlung in einer geschlossenen Klinik entzogen, ist aktuell abgängig und zur Fahndung ausgeschrieben.
Es liegen Kaufvertragsentwürfe (erstellt auf Veranlassung der restlichen Erbengemeinschaft) vor. Die Betreuerin fragt an, ob eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden könne. Die Erbengemeinschaft drängt. Aufgrund des Anspruchs der Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung und dem Inhalt der Entwürfe könnte eine Genehmigung erteilt bzw. zumindest in Aussicht gestellt werden, aber: wie erlangt ein evtl. Genehmigungsbeschluss Rechtskraft, wenn eine Zustellung des Genehmigungsbeschlusses an den abgängigen Betroffenen (Aufenthaltsort unbekannt) nicht erfolgen kann?
Aufgrund des unbekannten Aufenthalts dürfte auch der gewöhnliche Aufenthalt gewechselt haben. Der Platz in der bisherigen Unterkunft (Sozialhotel) ist weg. Die Klinik, in der die Unterbringung erfolgen sollte, liegt nicht im hiesigen Gerichtsbezirk. Sollte der Betroffene wieder "auftauchen", wird er aller Wahrscheinlichkeit nach seinen gewöhnlichen, aber in jedem Fall tatsächlichen Aufenthalt, nicht mehr in unserem Gerichtsbezirk haben. Ggf. wäre das Verfahren abzugeben. Taucht der Betroffene dauerhaft nicht mehr auf und der Betreuer kann deshalb nichts zur Verbesserung der Lebenssituation beitragen, wäre die Betreuung ggf. sogar aufzuheben (dauerhafte Unbetreubarkeit). Und der Grundbesitz liegt nicht im hiesigen Gerichtsbezirk.
Teile ich dem Betreuer mit, dass eine Genehmigung der Kaufverträge in Aussicht gestellt werden kann, wird die Beurkundung erfolgen. Dem Betroffenen selbst kann kein rechtliches Gehör gewährt werden. Ggf. bestelle ich einen Verfahrenspfleger.
Aber: wem bzw. wohin stelle ich die Abschrift des Genehmigungsbeschlusses für den Betroffenen zu?
Wie erlangt der Genehmigungsbeschluss der Rechtskraft?
In Zustellungsfragen kenne ich mich leider gar nicht aus. Sorry.
Ggf. kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Danke.