Genehmigung (Grundstücksveräußerung) bei abgängiger Betroffenem

  • Besteht wirklich ein Anspruch der Erbengemeinschaft auf Mitwirkung bei einer Veräußerung? Besteht nicht ein Anspruch auf Versilberung durch Zwangsversteigerung (Aufhebung der Gemeinschaft)? Wenn ich unwillig bin, kann mich doch niemand auf Mitwirkung beim Abschluss eines Kaufvertrags verklagen!

    Hängt wohl davon ab, ob es eine entsprechende Treupflicht gibt. Die könnte sich aus besonderen Umständen schon mal ergeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Es geht bei solchen Fallgestaltungen nicht zwingend um eine Erbauseinandersetzungsmaßnahme (zumal die Erbengemeinschaft am Surrogat des Verkaufserlöses ungeteilt fortbesteht), sondern es kann - auch bei Grundstücksveräußerungen - eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung i. S. des § 2038 BGB in Frage stehen, an welcher jeder Miterbe mitzuwirken hat. Der BGH hat den Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung in den letzten Jahren in Abgrenzung zu § 2040 BGB bekanntlich auch auf Verfügungen erweitert.

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