Auslegung gemeinschaftliches Testament

  • Hallo,

    ich freue mich über eure Kommentare und Meinungen zu folgendem Testamentsproblem:

    "Wir sind A und B und errichten ein gemeinschaftliches Testament. Der Längerlebende von uns kann über sein eigenes und das ererbte Vermögen des Ehegatten zu Lebzeiten und von Todes wegen frei verfügen. Dies setzt voraus, dass unsere Tochter C ihren Pflichtteil nicht geltend macht. Erbeinsetzung: Zum alleinigen Erben nach unserem Tode setzen wir die C ein. Sollte die C vor uns sterben oder sonstwie wegfallen, so so als Ersatzerbe der Enkel D eingesetzt sein."


    Leider eine Sammlung von Mustersätzen, die ein Berliner Testament ergeben sollten. Wer ist Erbe nach dem ersten Erbfall?

  • Der überlebende Ehegatte. Denn ansonsten könnte sich die Frage überhaupt nicht stellen, ob C ihren Pflichtteil geltend macht, weil sie das nur kann, wenn sie auf den ersten Sterbefall enterbt ist. Zudem ist beim überlebenden Ehegatten davon die Rede, dass er auch "ererbte" Vermögen des Ehegatten verfügen kann. Also muss er den erstversterbenden Ehegatten beerben.

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