Pfändungs- u. Einziehungsverfügung auf Auskehrung des Versteigerungserlöses

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall:

    Zwamgsversteigerungsverfahren, Termin ist anberaumt, betrieben wird aus dem Recht III/1.
    Unter lfd. Nr. 2 ist eine Eigentümergrundschuld eingetragen und unter lfd. Nr. III/3 eine Sicherungshypothek zu Gunsten des FA.
    Das FA erlässt eine Pfändungs- u. Einziehungsverfügung - Adressat ist das Amtsgericht - des Inhalts, dass die angeblichen Ansprüche des Vollstreckungsschuldners gegen Sie (steht dort tatsächlich so) in unbekannter Höhe aus der Auskehrung des Versteigerungserlöses aufgrund der im GB von XY, Blatt 1234, Abt. III Nr. 2 eingetragenen Eigentümergrundschuld bis zur Tilgung des Gesamtbetrages gepfändet werden.
    Zugleich soll ich die Drittschuldner-Erklärung abgeben.
    Ich bin der Auffassung, dass dies so nicht möglich ist. Entweder pfändet das FA den Übererlös aus der Zwangsversteigerung , dann bedarf es aber auch keiner Drittschuldnererklärung meinerseits oder es werden die angeblichen Ansprüche aus der Eigentümergrundschuld gepfändet, dann ist aber der Gläubiger = Schuldner der Adressat für die Pfändungs- und Einziehungsverfügung und dieser muss dann auch die Drittschuldnererklärung abgeben.

    Liege ich da richtig?

  • ...
    ja, so sehe ich das auch .
    Darüberhinaus sind „Wir“, das Vollstreckungsgericht nie Drittschuldner.
    Drittschuldner ist das Land Xy, vertreten durch den/die Direktor/in des Amtsgerichts Xy....., also Zustellung an die Verwaltung....Du gibst dann die negative DS- Erklärung ab......

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    1. Korinther 16,14

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