Insolvenz Genossenschaft

  • Im Grundbuch ist eine Sihyp für eine Genossenschaft eingetragen. Nun wird mir die Löschungsbewilligung vorgelegt, wonach der Vorstand nunmehr als Liquidatoren handelnd, weil die Genossenschaft durch Insolvenz aufgelöst wurde und das Verfahren durch Aufhebung gem. § 200 Inso beendet ist.
    Im Register steht nur die Auflösung und die Einleitung des Insolvenzverfahrens. Wenn mir jetzt die Löschungsbewilligung nebst Aufhebungsbeschluss vorgelegt wird, kann ich dann löschen, weil mir die Verfügungsbefugnis nachgewiesen ist?

  • Ich würde mich auf den Aufhebungsbeschluss nur verlassen, wenn er auch einen Rechtskraftvermerk trägt.
    Vielleicht hat es ja einen Grund, warum die Aufhebung der Inso (bisher) nicht im Genossenschaftsregister eingetragen ist. Hilft eine Nachfrage beim Registergericht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!