Gebühren Anwaltswechsel bzw. Sozietätswechsel

  • Hallo in die Runde,

    ich habe hier folgenden Fall vorliegen:

    RA ist Mitglied einer Sozietät, Vollmacht wurde er gesamte Sozietät erteilt.
    RA verlässt Sozietät und nimmt Mandanten sowie Akte mit, weil nur er angeblich Ahnung davon hat und Mandant es wünscht.

    Nun reicht er eine Berechnung ein mit einer doppelten Auslagenpauschale und einer doppelten Verfahrensgebühr. Begründung zur doppelten Verfahrensgebühr:
    Es liegt ein "zweckmäßiger" Wechsel des PB vor, da zunächst die Sozietät vertreten hat und nun er. Er sei zuvor als angestellter RA in Sozietät tätig gewesen und von Beginn an mit der Sache vertraut.

    Nun finde ich leider nicht, ob dies dann überhaupt einen tatsächlichen Anwaltswechsel darstellt. Ich bezweifele zumindest die Notwendigkeit, dass er in Person vertreten muss. Es hätte sich ja jemand anderes einarbeiten können.

    Habt ihr Entscheidungen, Fundstellen? Ich suche mich leider dusselig.

    Lieben Dank!

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