Terminsgebühr Mediation zwei Verfahren

  • Hallo,

    ich habe leider noch eine weitere Krücke hier:

    Zwei separate Verfahren (identische PB's). Diese werden nicht förmlich verbunden.
    Werden jedoch zusammen in ein Güteverfahren abgegeben. Dieses scheitert. Hinterher gehen sie gerichtlich wieder getrennt weiter.
    Im Güteverfahren fand ein Termin vor Ort statt, so dass Reisekosten und TG angefallen sind.
    Dies ist unstreitig.
    Streitig ist, ob die TG für jedes Verfahren getrennt abgerechnet wird oder wie bei einer Verbindung eine TG nach dem Gesamtstreitwert und diese dann entsprechend auf die Verfahren verteilt wird.
    Ich finde dazu leider auch nichts.
    Könnt und mögt ihr mir weiterhelfen?
    Lieben Dank.T

  • Ich finde dazu leider auch nichts.


    Die nur gemeinsame Verhandlung vor dem Güterichter (also keine Verbindung nach § 147 ZPO), die zur Vereinfachung durch tatsächliche vorübergehende gemeinsame Verhandlung der getrennt bleibenden Prozesse beabsichtigt war, bewirkt, daß es bei mehreren gebührenrechtlichen Angelegenheiten der RAe verbleibt, die Terminsgebühren also jeweils aus den Einzelwerten entstehen (vgl. z. B. zur Verfahrensgebühr: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., Nr. 3100 VV Rn. 54 und 58).

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