Im GB von ..... ist am 01.04.2021 in Abt. II unter lfd. Nr. 2 ein Testamentsvollstreckervermerk eingetragen.
Grundlage hiervor ist ein notarielles Testament. Eine Bescheinigung, dass die Testamentsvollstreckerin
ihr Amt gegenüber dem Nachlassgericht durch schriftliche Erklärung vom 22.02.2021 angenommen hat,
wurde erteilt.
Die Testamentsvollstreckerin hat den Grundbesitz veräußert und am 01.07.2021 ist eine Auflassungs-
vormerkung eingetragen.
Nun bitte der Notar das Nachlassgericht um Bestätigung, dass die Testamentsvollstreckerin zum Zeitpunkt
der Eintragung der Auflassungsvormerkung am 01.07.2021 ihr Amt noch innehatte.