Aufsatz RpflStud 1998, 103-111

  • Hallo zusammen,

    hat jemand zufällig den o. g. Aufsatz zur Kostenfestsetzung, in dem u. a. die Baumbach'sche Formel behandelt wird, und könnte mir den jemand evtl zukommen lassen?

    Vielen Dank.

    Ich haben mittlerweile den o. g. Aufsatz.

    Ich frage aber in die Runde, ob es weitere Literaturempfehlungen zur Baumbach'schen Formel gibt, speziell bezogen auf deren Auswirkungen auf das Kostenfestsetzungsverfahren und gerne mit Beispielen?

    Danke.

  • Es sei Dir gegönnt, dass Dir der angefragte Aufsatz mittlerweile vorliegt. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass Anfragen nach Übersendung von urheberrechtlich geschützten Aufsätzen etc. hier aus rechtlichen Gründen nicht erwünscht sind:

    Anfragen nach Kopien von Aufsätzen etc. werden gelöscht

  • Baumbach klingt zwar immer kompliziert, ist aber eigentlich nicht so schwer, wenn man die Grundsätze richtig abarbeitet. Mal ein mittelschweres Beispiel:
    A klagt gegen B und C als Gesamtschuldner auf 100.000 Euro, gegen B weitere 150.000 Euro ein. Er gewinnt gegen beide in Höhe von 50.000 als Gesamtschuldner und verliert im Übrigen.
    B erhebt gegen A Widerklage in Höhe von 200.000 Euro und Drittwiderklage gegen D in Höhe von 100.000 Euro. Er verliert vollständig. Außerdem erhebt er gegen C Drittwiderklage in Höhe von 50.000 Euro und gewinnt.

    Die Grundsätze nach Baumbach lauten - griffig formuliert:
    -) Es werden Kostenpunkte für jede beteiligte Partei und die Gerichtskosten gebildet, hier also 5 Kostenpunkte (4 Parteien, A, B, C, D, und die Gerichtskosten)
    -) Alle "Anspruchsströme" werden an jedem Punkt, den sie berühren, addiert
    -) Beim Kostenpunkt "Gerichtskosten" geht es um die Frage, wieviel man aus den dortigen strömen verliert (Merksatz: Gerichtskosten sind immer ein Verlust)
    -) Bei den Kostenpunkten "Partei" geht es um die Frage, wieviel man dort gewinnt (Merksatz: Anwaltskosten kann man gewinnen)
    -) eine erfolgreiche Anspruchsabwehr zählt am jeweiligen Kostenpunkt genauso als Gewinn wie ein durchgesetzter Anspruch

    So, und jetzt zur Anwendung:
    -) bei A treffen sich
    (-) die Klage zu 100.000 (mal 2, da zwei Gesamtschuldner) plus 150.000 (alleine gegen B), also 350.000 Euro.
    (-) Außerdem kommen bei A noch 200.000 Euro aus der Drittwiderklage des B dazu.
    Gesamter Wert bei A also 550.000 Euro.
    Davon "gewinnt" A insgesamt 300.000 Euro, nämlich 50.000 aus der Gesamtschuld gegen B und C (also addiert 100.000) und weitere 200.000, da er die Widerklage des B komplett abwehrt. A muss also insgesamt 300.000/550.000 Anteile (gleich 6/11) seiner Anwaltskosten ersetzt erhalten, den Rest trägt er selbst. Er bekommt 1/11 (gleich 50.000/550.000) von C und 5/11 von B.

    -) bei B treffen sich
    (-) 100.000 + 150.000 aus der Klage
    (-) 200.000 aus der Widerklage gegen A
    (-) 100.000 aus der Drittwiderklage gegen D
    (-) 50.000 aus der Drittwiderklage gegen C
    insgesamt also ein Wert von 600.000
    Davon gewinnt B
    (-) 200.000 aus der Klage des A, denn in diesem Umfang wehrt er die Ansprüche des A ab
    (-) 50.000 aus der Drittwiderklage gegen C
    insgesamt also 250.000 (von 600.000). B erhält also 5/12 seiner Anwaltskosten wieder, und zwar 4/12 von A und 1/12 von C. Den Rest seiner Anwaltskosten trägt B selbst.

    -) bei C treffen sich
    (-) 100.000 aus der Klage des A
    (-) 50.000 aus der Drittwiderklage des B
    insgesamt also ein Wert von 150.000.
    C gewinnt
    (-) 50.000 aus der Klage, denn in diesem Umfang wehrt er Ansprüche des A ab.
    C wird also 1/3 seiner Anwaltskosten von A erhalten. Den Rest seiner Anwaltskosten trägt C selbst.

    -) bei D treffen sich
    (-) 100.000 aus der Drittwiderklage des B.
    Gesamtwert also 100.000, die D auch vollständig gewinnt, denn er wehrt Ansprüche des B in dieser Höhe ab. D erhält seine Anwaltskosten also vollständig von B.

    -) Bei den Gerichtskosten treffen sich
    (-) 350.000 aus der Klage des A (2 Gesamtschuldner zu je 100.000 = 200.000 plus gesonderter Anspruch von 150.000)
    (-) 200.000 Widerklage des B gegen A
    (-) 100.000 Drittwiderklage des B gegen D
    (-) 50.000 Drittwiderklage des B gegen C
    insgesamt also 700.000
    Davon (Achtung, Perspektivwechsel!) verliert
    (-) der D nichts, er trägt also keine Gerichtskosten
    (-) der C insgesamt 100.000 von 700.000, er trägt also 2/14 (=1/7) der Gerichtskosten
    (-) der B insgesamt 350.000 (50.000 aus der Klage des A, 200.000 aus seiner Widerklage gegen A, 100.000 aus seiner Drittwiderklage gegen D). Er trägt also 350.000/700.000 = 7/14 = 1/2 der Gerichtskosten
    (-) der A insgesamt 250.000 (50.000*2 aus der Gesamtschuldklage, weitere 150.000 aus der Klage gegen B). Er trägt also 250.000/700.000-Anteile der Gerichtskosten = 5/14.

    Und die Gerichtskosten sind damit vollständig verteilt: 5/14+7/14+2/14=14/14, wie es sein muss.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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