Hallo zusammen,
die Eltern zwei minderjähriger Kinder möchten für die Kinder eine Photovoltaikanlage auf dem vermieteten Mehrfamilienhaus errichten. Dieses steht im Eigentum der Eltern. Hierzu wollen sie außerdem, dass die Kinder eine GbR gründen.
Zunächst bin ich der Ansicht, dass auf jeden Fall für jedes Kind ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist oder?
Zum anderen frage ich mich, ob die Gründung der GbR überhaupt genehmigungsfähig ist? Aufgrund der Haftung, welche ja nicht beschränkt werden kann, sehe ich dies äußerst kritisch. Wie steht ihr dazu? Woran würdet ihr die genehmigungsfähigkeit festmachen?
Vielen Dank!