Gründung GbR für Photovoltaikanlage

  • Hallo zusammen,

    die Eltern zwei minderjähriger Kinder möchten für die Kinder eine Photovoltaikanlage auf dem vermieteten Mehrfamilienhaus errichten. Dieses steht im Eigentum der Eltern. Hierzu wollen sie außerdem, dass die Kinder eine GbR gründen.

    Zunächst bin ich der Ansicht, dass auf jeden Fall für jedes Kind ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist oder?

    Zum anderen frage ich mich, ob die Gründung der GbR überhaupt genehmigungsfähig ist? Aufgrund der Haftung, welche ja nicht beschränkt werden kann, sehe ich dies äußerst kritisch. Wie steht ihr dazu? Woran würdet ihr die genehmigungsfähigkeit festmachen?


    Vielen Dank!

  • Ich würde auch jedem Kind einen eigenen Ergänzungspfleger zur Seite stellen, da diese ja "in Konkurrenz" stehen. Je nach Alter der Kinder ist auch die Frage, ob diese dauerhaft installeirt werden, weil die Kinder selbst ja nicht handeln können und die Eltern ebenfalls dauerhaft an der Vertretung gehindert sind. Für die jährliche Auseinandersetzung von Gewinn- und hoffentlich nicht Verlust sehe ich da keine andere Möglichkeit als Ergänzungspfleger dauerhaft zu nehmen. Ausnahme: Die Kinder sind schon so alt und vernünftig, dass sie allgemein zum Betrieb der PV-Anlage ermächtigt werden können.

    Grundsätzlich haften die Gesellschafter unbegrenzt, aber: Vertragspartner ist idR ein einziger Stromanbieter, d. h. man hat es nicht mit einer Vielzahl an Vertragspartnern zu tun. IdR gibt es eine Jahresrechnung des Stromanbieters und einmal jährlich ist die Steuer zu machen, am Anfang ist monatlich die Umsatzsteuer zu deklarieren und abzuführen. Ein ordentlicher Versicherungsschutz (Haftpflicht) ist abzuschließen. Mehr ist es aber auch nicht.

    Wenn ein Businessplan vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, wie hoch die zu erwartenden Einnahmen sind, welche Abzüge dabei sind (also vor allem die an Finanzamt zu entrichtende Umsatzsteuer, Versicherungsbeiträge, ggf. Miete an die Eltern für Dachnutzung, Kosten für Steuerberater), halte ich das Risiko für begrenzt und im Einzelfall durchaus für genehmigungsfähig. Für die Kinder sollte eben ein Rundum-sorglos-Paket geschnürt werden, dass sich z. B. ein Steuerberater um die Abführung der Steuer kümmert und dass die Steuererklärung zuverlässig und pünktlich gemacht wird. Die dafür entstehenden Kosten müssen auf jeden Fall sicher aus den Einnahmen bestritten werden können, sonst geht das wirtschaftlich nicht. Aber die Tatsache, dass eine Genehmigung erforderlich ist, bedeutet ja nicht, dass jegliches Risiko zu scheuen ist.

    Ist es wirtschaftlich zu eng genäht, würde ich es ablehnen. Schießen die Eltern zu sehr quer, würde ich es auch ablehnen. Bleibt unter dem Strich aber doch einiges über und ziehen die Eltern mit, würde ich dem Ganzen aber durchaus Chancen einräumen.

    Da die Eltern die PV-Anlage oder die Mittel zur Errichtung den Kindern schenken, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich; eine Handschenkung scheidet allein schon wegen der Mitwirkung der Ergänzungspfleger aus.

    Ob sich das ganze wirtschaftlich lohnt, wenn bei der Errichtung ein Notar mitwirkt und dann dauerhaft ein Steuerberater, ist dann ein Rechenexempel. Beim Stichwort Notar haben viele Eltern dann schon abgewunken.

  • Danke für die Antwort Ivo, insbesondere für die Ausführungen zur Photovoltaikanlage. Ich habe mich damit bislang noch nicht beschäftigen müssen.

    Die Kinder sind 8 und 6 Jahre alt, sodass die eine generelle Ermächtigung ausscheidet.

    Ich werde nun mal darauf hinweisen, dass dann für jede jährliche Auseinandersetzung ein Ergänzungspfleger benötigt wird und insgesamt die Errichtung einer BGB-Gesellschaft kritisch gesehen wird (+ eine dementsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen ist) und der notariellen Beurkundung bedarf (aufgrund der Schenkung).

  • Eine Dauerpflegschaft wäre allerdings grundsätzlich unzulässig.

    Sind die Eltern nicht zu Geschäftsführern der nur aus den beiden Kindern bestehenden GbR bestellt? Die minderjährigen Kinder können die Geschäfte der GbR ja schlecht führen.

  • Das ist also ein Antrag ins Blaue hinein.

    Ohne einen vorliegenden Vertragsentwurf kann man zur Genehmigungsfähigkeit überhaupt nichts sagen und ohne einen solchen Entwurf würde ich auch keine Pfleger bestellen.

    Die Leute müssen schon darlegen, was sie eigentlich wollen.

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