Adressänderung

  • Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    ich habe hier eine Auslandszustellung in die USA. Der erste Versuch blieb erfolglos, da die Empfängerin verzogen ist.

    Nun muss ich an die neue Adresse erneut zustellen, frage mich jedoch gerade, ob es ausreichend ist, wenn ich in dem Anschreiben die neue Adresse verwende oder ob bei dem Anordnungsbeschluss per Berichtigungsbeschluss auch die Adresse abgeändert werden muss.

    Wie handhabt ihr das, wenn im laufenden Verfahren an eine andere Adresse zugestellt werden muss?

  • Eine Abänderung bzw. Aktualisierung des zuzustellenden Schriftstücks bzgl. der Adresse habe ich in diesen Fällen nie veranlasst bzw. vorgenommen. Es genügt die Aktualisierung der Zustelladresse im Zustellungsantrag. Selbst das Anschreiben muss m.E. nicht unbedingt berichtigt werden.

  • Entschuldigung wenn ich nachfrage: Von welchem "Anordnungsbeschluss" sprichst Du?

    Bei Zustellungen ist mir nur ein einziger Anordnungsbeschluss präsent, nämlich der für die Anordnung der öffentlichen Zustellung. Eine Auslandszustellung bedarf keiner Anordnung durch Beschluss, sondern nur der Ausführung durch Auslandszustellung. Daher die Nachfrage, was meinst Du?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Entschuldigung wenn ich nachfrage: Von welchem "Anordnungsbeschluss" sprichst Du?

    Bei Zustellungen ist mir nur ein einziger Anordnungsbeschluss präsent, nämlich der für die Anordnung der öffentlichen Zustellung. Eine Auslandszustellung bedarf keiner Anordnung durch Beschluss, sondern nur der Ausführung durch Auslandszustellung. Daher die Nachfrage, was meinst Du?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Ich vermute, dass es sich bei dem Anordnungsbeschluss um das zuzustellende Schriftstück handelt, also zum Beispiel den Beschluss über die Anordnung einer Zwangsversteigerung. Dieser muss nach meinem Verständnis vor dem nächsten Zustellversuch hinsichtlich der neuen Anschrift nicht berichtigt werden.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ah, also den Sachbeschluss, der zugestellt werden soll. Den würde ich nicht ändern - aber die neuen Daten im System vermerken, so dass ab jetzt alle neuen Schriftstücke die richtige Anschrift tragen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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