Ehegatten A und B errichten 1976 folgendes Testament:
gegenseitige Erbeinsetung
Erben des Längstelebenden sind die 4 Kinder
Der Längstlebende von uns hat das Recht, über seinen Nachlass wie über den des Vorverstorbenen frei unter Lebenden wie von Todes wegen zu verfügen.
A errichtet im Jahre 2017 weiteres Testament:
Er versichert an ein gem. Test nicht gebunden zu sein.
Die 1. Ehe mit B wurde 1987 geschieden. In 2. Ehe war er mit C verheiratet. Diese ist 2013 verstorben.
Er hat 4 Kinder aus 1. Ehe.
Er widerruft vorsorglich alle vorhandenen Verfügungen von Todes wegen
Erbeinsetzung: Die Lebensgefährtin zur Alleinerbin
Diese beantragt nun die Berichtigung aufgrund des 2. Testamentes.
Benötige ich hier einen Erbschein?