Hallo
Ich bin noch relativ neu in Jugendstrafsachen unterwegs und habe folgendes Problem:
Es soll ein Wertersatz beim VU eingezogen werden. Die Geschädigten sind bekannt und der Gesamtbetrag, der eingezogen werden soll, setzt sich aus den einzelnen Schäden der Geschädigten zusammen.
In den Urteilsgründen steht, welcher Schaden bei welchem Geschädigten entstanden ist. Die Summe der Schäden ergibt den einzuziehenden Betrag.
Es wurden dann die Geschädigten mittels Formblatt zur Anmeldung aufgefordert. Jetzt habe ich zwei Geschädigte, die mehr anfordern als der Betrag, der für sie in den Urteilsgründen steht. Dies tun sie kommentarlos (machen also keine Zinsen oder Kosten geltend). Etwaige Anträge zur Berücksichtigung eines höheren Betrages werden nicht gestellt. Ich gehe fast davon aus, dass sie nicht mehr wussten, wie hoch ihr Schaden genau ist
Laut Savini- Handbuch ist der vermögensrechtliche Entschädigungsanspruch auf die Hauptsache beschränkt. Somit ginge nur der Betrag, der ihnen im Urteil "zugeordnet" wurde.
Wie handhabt Ihr derartige Fälle? Ich würde erst einmal herausschreiben und Reduzierung anregen. Aber wenn keine Reaktion mehr darauf erfolgt?
Vielen Dank