Geldanlage in Bausparvertrag

  • Anton, kannst Du bitte nicht immer den selben falschdeutigen Krempel posten?

    Es ist durch 3 Threads mittlerweile durch, dass es eben keine Pflicht zur Umschichtung gibt.

    Pass das bitte an. :mad:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

    Einmal editiert, zuletzt von felgentreu (19. Juli 2021 um 15:01) aus folgendem Grund: Umschuldung durch Umschichtung ersetzt

  • Bausparvertrag bringt Zinsen, ist durch Sicherungseinrichtung abgesichert, kostet aber Abschlussprovision.

    Tagesgeld bringt keine Zinsen, ist durch Sicherungsverwinbarung abgesichert, kostet aber Negativzinsen.

    Frage: was bringt unter dem Steich mehr.

    Meines Wissens ist die Einlagesicherung bei Bausparverträgen lediglich 100000€.

  • Zur Pflicht zur Umschichtung von vorgefundenen Geldanlagen (bei Nachlasspflegschaft, dürfte aber für den Betreuer entsprechend gelten):

    Die gibt es aber nicht, was alle von dir aufgeworfenen Entscheidungen ausdrücklich betonen!

    Es ist durch 3 Threads mittlerweile durch, dass es eben keine Pflicht zur Umschuldung gibt.

    Du meinst sicher Umschichtung, nicht Umschuldung ? :D

  • Sicher dem heiligen Zorn geschuldet. :cool:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Also mir ist es schon lieber, die Betreuer und Vormünder/Ergänzungspfleger lassen die Gelder auf den Konten, als dass sie es bar abheben und dann in Schließfächer tun. Unsere Kontrollaufgaben können wir bei Kontenguthaben leichter erfüllen als bei großen Bargeldvermögen. Der Versicherungsschutz wurde schon angesprochen, neben Diebstahl dürften vor allem Elementarschäden abzusichern sein. Gerade bei Hochwasser oder bei Brand können da schnell Werte vernichtet werden.

    Ich persönlich sehe die Verwahrentgelte als nicht so sonderlich tragisch an. Historisch betrachtet gab es bei reinem Kontovermögen unter Berücksichtigung der jeweiligen Inflationsraten häufiger Realverluste als Realgewinne - auch und gerade zu Zeiten der "harten DM". Aber das ist meine persönliche Ansicht, der Betreuer handelt ja. Ich bin da auch tolerant und begrüße es im Grundsatz sogar, wenn das Vermögen allein schon aus Einlagesicherungsgründen auf mehrere seriöse Banken verteilt wird.

    Bei hochbetagten Personen würde ich auch persönlich keine langfristigen Anlagen mehr tätigen oder Anlagen mit langen Kündigungsfristen. Im magischen Dreieck Rendite - Sicherheit - Liquidiät kommt m. E. in dieser Lebensphase Letzterer besondere Bedeutung zu, wenn z. B. plötzlich altersgerechte Umbauten oder dauerhafte Finanzierung von Pflegeleistungen anstehen. Rendite ist bei so hohem Vermögen sekundär.

    Diese Fondsliste wurde mir am Familiengericht auch schon unter die Nase gerieben von findigen Bankern, die ihre Produkte an Ergänzungspfleger verticken wollten. Dabei kommt es zu einem grundsätzlichen Missverständnis: Der Banker denkt, Fonds XY hat den Gerichts-TÜV bestanden und kann daher an alle als praktisch mündelsicher verkauft werden. Dabei sagt eine gerichtliche Genehmigung dies ja gerade nicht aus, da es sich immer um Ausnahmen vom Grundsatz der ansonsten mündelsicheren Anlage handelt. Mit anderen Worten: Ist das Vermögen groß genug, kann man zur Beimengung auch in riskante Sachen investieren.

    Aber das wollen die Banker nicht hören und die Ergänzungspfleger sind dann schon so bearbeitet worden, dass sie auch unbedingt in die empfohlenen Produkte investieren wollen und man als Rechtspfleger dann schnell als der spießige Spielverderber dasteht.

  • Ich persönlich sehe die Verwahrentgelte als nicht so sonderlich tragisch an. Historisch betrachtet gab es bei reinem Kontovermögen unter Berücksichtigung der jeweiligen Inflationsraten häufiger Realverluste als Realgewinne - auch und gerade zu Zeiten der "harten DM". Aber das ist meine persönliche Ansicht, der Betreuer handelt ja. Ich bin da auch tolerant und begrüße es im Grundsatz sogar, wenn das Vermögen allein schon aus Einlagesicherungsgründen auf mehrere seriöse Banken verteilt wird.
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    Diese Fondsliste wurde mir am Familiengericht auch schon unter die Nase gerieben von findigen Bankern, die ihre Produkte an Ergänzungspfleger verticken wollten. Dabei kommt es zu einem grundsätzlichen Missverständnis: Der Banker denkt, Fonds XY hat den Gerichts-TÜV bestanden und kann daher an alle als praktisch mündelsicher verkauft werden. Dabei sagt eine gerichtliche Genehmigung dies ja gerade nicht aus, da es sich immer um Ausnahmen vom Grundsatz der ansonsten mündelsicheren Anlage handelt. Mit anderen Worten: Ist das Vermögen groß genug, kann man zur Beimengung auch in riskante Sachen investieren.

    :abklatsch

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