Geldanlage in Bausparvertrag

  • Ein 84-jähriger Betreuter hat ein Geldvermögen von 500.000.--€. Um dem Verwahrentgelt zu entgehen, hat seine Bank vorgeschlagen, einen Bausparvertrag abzuschließen und auf diesen sofort 300.000.--€ einzubezahlen.
    Ist der Abschluss eines Bausparvertrags in diesem hohen Alter noch sinnvoll ?

  • Aber immer doch. Aus Sicht des Kreditinstituts.

    Was erhoffst Du Dir für Antworten auf diese Frage?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Vielleicht Vorschläge für das Bausparziel?:D Eine Krypta oder Gruft wären doch schon mal gute Ansätze. Oder endlich ein angemessener Alterswohnsitz, der von dem wenigen bestehenden Vermögen noch nicht leistbar ist?:cool:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich merke es immer wieder, ich denke einfach zu klein. :oops:

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  • Ich merke es immer wieder, ich denke einfach zu klein. :oops:

    War bei der obigen Antwort auch mein Gedanke, nichts für ungut. :oops:

    Was spricht gegen einen Bausparvertrag. Das Alter ist doch völlig Buggi, ist schließlich vererbbar. Wenn der Nutzen Größer ist als die Kosten, was spricht dagegen.

    Es ist mittlerweile eine Herausforderung als Rechtlicher Betreuer in den heutigen Zeiten mit dem Geld der Anvertrauten umzugehen.

    Klar ist es einfach zu sagen, Geld kostet Geld und dann ist gut. Aber gelegentlich schadet es ja auch nicht sich ein paar Gedanken zu machen, unabhängig davon das der Gesetzgeber aktuell voll hinter dem Mond agiert.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
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    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Aber gelegentlich schadet es ja auch nicht sich ein paar Gedanken zu machen

    Genau... diese sollten aber über "Bausparvertrag, weil hat die Bank mir vorgeschlagen" hinausgehen.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Bausparvertrag bringt Zinsen, ist durch Sicherungseinrichtung abgesichert, kostet aber Abschlussprovision.

    Tagesgeld bringt keine Zinsen, ist durch Sicherungsverwinbarung abgesichert, kostet aber Negativzinsen.

    Frage: was bringt unter dem Steich mehr.

  • Frage: was bringt unter dem Steich mehr.

    Ist das Neusprech für alle anderen als der Betroffene entscheiden, was mit dessen Geld passieren soll?

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  • Man sollte dabei aber auch nicht den eigentlichen Zweck eines Bausparvertrages (=Baufinanzierung) aus den Augen verlieren...

    Weitere Möglichkeiten, ein Verwahrentgelt zu vermeiden, finden sich zuhauf. Nur als Beispiel: https://mitglieder.bvi.de/fondswissen/ba…-muendelsicher/

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Das Problem ist doch recht vielschichtig:

    Bei 300.000 EUR fallen augenblicklich 1.500,00 EUR Verwahrentgelt an, p.a.

    Der Abschluss eines Bausparvertrages kostet einmalig in der Regel 1% von der Bausparsumme (nicht von dem, was man einzahlt), also mindestens 3.000,00 EUR. In zwei Jahren hätte man das also raus. Fraglich, wie lange die Niedrigzinsphase andauert.

    Problem ist, dass man an das Geld dann erst einmal nicht herankommt.....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Negativzinsen, Verwahrentgelt oä fallen doch in aller Regel erst an, wenn eine bestimmte Summe überschritten ist. Einfachste Lösung ist dann wohl, das Guthaben auf mehrere Institute zu verteilen. Damit ändert sich nichts an der Anlage selbst.

    Ob bei 500.000 aber nicht generell über eine andere Form der Geldanlage nachgedacht werden könnte, ist etwas anderes.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Weitere Möglichkeiten, ein Verwahrentgelt zu vermeiden, finden sich zuhauf. Nur als Beispiel: https://mitglieder.bvi.de/fondswissen/ba…-muendelsicher/

    Wo ist die Liste der Entscheidungen, in welcher eine solche Geldanlage abgelehnt wurde ?

    Welche Rolle spielt bei der Geldanlage das Alter des Betreuten ?
    Grundsätzlich gilt doch der Grundsatz, dass Fonds- bzw. Aktienanlagen nur sinnvoll sind, wenn sie über einen längeren Zeitraum gehalten werden. Was von den Geldanlagevorschlägen der Banken zu halten ist, hat sich doch in der letzten Finanzkrise gezeigt. Die Bänker erhalten bei den von Ihnen vorgeschlagenen Geldanlagen Provisionen oder sonstige Vorteile.

  • Bausparvertrag bringt Zinsen, ist durch Sicherungseinrichtung abgesichert, kostet aber Abschlussprovision.

    Tagesgeld bringt keine Zinsen, ist durch Sicherungsverwinbarung abgesichert, kostet aber Negativzinsen.

    Frage: was bringt unter dem Steich mehr.

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Bzgl. der Verteilung des Geldes möge man bedenken, dass die Banken ihre Werte, ab welche Verwahrgeld anfällt immer weiter absenken und die Konten kosten mtl. Gebühren. Wenn ich die 300.000€ auf 10 Konten verteile, komme ich auf 500,00 - 1.000,00€ Kontoführungsgebühren jährlich.

    Ja, unterm Strich ist der neue Sprech für Rechtliche Betreuer, Betroffene und Rechtspfleger, denn die müssen sich mit dem Thema rumärgern.

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    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Wo ist die Liste der Entscheidungen, in welcher eine solche Geldanlage abgelehnt wurde ?

    Die gibts vermutlich nicht, da, wie Einstein schon sagte, alles eine Einzelfallentscheidung ist.


    Ups, ich steh ja auch auf der Liste. War mir gar nicht bewusst, dass ich mit meiner Entscheidung eine Richtlinie für andere Gerichte im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit eines Fonds setzen wollte.

    Immer dann denken: jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Ich halte solche Listen nicht für taugliche Entscheidungshilfen.

    Hast du ja nicht. Aber die Zusammenstellung - den Hinweis auf die Einzelfallentscheidung liest ja keiner - suggeriert eben, dass diese Produkte eine "amtliche" Genehmigung haben... leider sind die Entscheidungen ja auch meist nicht veröffentlicht, die Hineweise auf die konkrete Situation bzw. der Begründung der Genehmigung bieten. Keine Ahnung, wer diese Zusammenstellung überhaupt erhebt,bzw. wer dies dorthin "meldet". :D Dass das eine Liste der Investment-Branche ist, sieht man schon daran, dass die Spalte der Fondsgesellschaften ausreichend dimensioniert ist, die Aktenzeichen der jeweiligen Gerichte aber meist abgeschnitten sind :(
    Die Genehmigung kann sich m.E. auch immer nur auf den jew. Entscheidugnszeitpunkt beziehen, wenn sich die Zusammenstellung / Anlageziele des Fonds verändern, wird ies ja nicht mehr erneut geprüft...

  • Die billigste Lösung ist, ein Bankschließfach anzumieten und einen Teil des Geldes dort zu verwahren.

    ... und auch eine der riskantesten. Versichert gegen Einbruch/Diebstahl sind i.d.R. nur kleine Summen;
    ein einem mir persönlich bekannten Fall nur bis zu 1.500 EUR.
    Wenn dann 300.000 EUR in bar von den "Panzerknackern" erbeutet werden,
    ist das Gejammer groß.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Die billigste Lösung ist, ein Bankschließfach anzumieten und einen Teil des Geldes dort zu verwahren.

    ... und auch eine der riskantesten. Versichert gegen Einbruch/Diebstahl sind i.d.R. nur kleine Summen;
    ein einem mir persönlich bekannten Fall nur bis zu 1.500 EUR.
    Wenn dann 300.000 EUR in bar von den "Panzerknackern" erbeutet werden,
    ist das Gejammer groß.

    Klar, der Versicherungsschutz wird zu beachten sein. Cromwell sprach auch ausdrücklich nur von einem Teil des Geldes. Mir war bei seinem Kommentar klar, dass dann genau dieses Argument kommen wird. Häuser versieht man mit Türen, Schließfächer bei Banken mit einem entsprechenden Versicherungsschutz. Und klar, auch bei einem Teil der 300k in Bar im Bankschliessfach wird man letztlich dem Betreuer vertrauen müssen, dass er das bewegliche Gut Bargeld eben nicht einfach mal dort entnimmt (nein, kein Generalverdacht!). Es kann auch der Betreute selber auf die Idee kommen an sein Schließfach zu wollen und man wird es ihm sicher nicht verwehren können sofern kein EV vorliegt bzw. er ausreichend geschäftsfähig ist.

    Zum Thema Geldanlagen allgemein: es sind sicher nicht nur kostenlose Aufbewahrungsmöglichkeiten genehmigungsfähig. Bankgebühren sind auch in Hochzinsphasen vorgekommen, mehr noch als in jüngerer Zeit. Depotgebühren für Wertpapiere fallen auch grundsätzlich bei den meisten (Filial-)Banken an um überhaupt Wertpapiere zu haben (mündelsicher oder nicht, egal ob aus vor-Betreuungszeiten oder danach). Vermögen zu haben und zu verwalten kosten eben, entweder Bankentgelte oder Arbeitszeit des jeweilien Besitzers bzw. des Betreuers. M.E. würde auch ein Bausparvertrag sinnvoll sein, wenn man dadurch (noch höhere Verwahrentgelte) sparen kann... Es sollte ohnehin durch den Betreuer eine sinnvolle Streuung des Risikos (sowohl Anlageklassen wie auch Banken, Stichwort Einlagensicherung) vorgenommen werden. das nur auf Zertifikate aufgebauter vor-Betreuungs-Depot des Betroffenen wird man ja auch nicht auflösen, hier wird man sagen der Betroffene habe es ja so gewollt...

  • Zur Pflicht zur Umschichtung von vorgefundenen Geldanlagen (bei Nachlasspflegschaft, dürfte aber für den Betreuer entsprechend gelten):

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.2.2019 -3 Wx 8/19

    OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.04.2020 - 3 W 37/20

    Zu den Pflichten eines Betreuers im Hinblick auf bei Anordnung der Betreuung bestehenden Kapitalanlagen
    OLG Schleswig, Urteil vom 16.7.2020, 2 U 7/19Rpfleger 2021, 29


    Zu beachten ist auch, wie der Betroffene noch eigenverantwortlich in der Vergangenheit sein Vermögen verwaltet hat,
    vgl. LG Lübeck, Beschluss vom 05.05.2015, Az. 7 T 157/15; LG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 11 T 324/13

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