Guten Morgen geschätzte Kolleginnen und Kollegen
ich habe da eine kurze Frage: Sind die Reglungen der §§ 278, 278 a ZPO in Zwangsversteigerungsverfahren, insbesondere in Teilungsversteigerungsverfahren (uneingeschränkt) anwendbar und wenn ja, welche Erfahrungen gibt es da?
Ich danke für die Aufmerksamkeit
Purzel