Guten Morgen,
wenn die Klagerücknahme eine Einigungsgebühr auslöst (dies tut es ja, wenn auch die KOstenfrage geklärt wird), müsste dann nicht auch automatisch eine Terminsgebühr anfallen? Siehe 3104 VV (unten). Eine Einigung ist doch dann ein Vertrag im Sinne der Nummer 1000? Oder wo ist mein Denkfehler?
Vielen Dank!
(1) Die Gebühr entsteht auch, wenn1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden [SIZE=+1]oder in einem solchen Verfahren mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag im Sinne der Nummer 1000 geschlossen[/SIZE][SIZE=+1] [/SIZE]wird oder eine Erledigung der Rechtssache im Sinne der Nummer 1002 eingetreten ist,