Erbanteilsübertragung Erbfolge unbekannt

  • Ich bräuchte mal einen Rat in der folgenden Angelegenheit:

    Ich habe eine ganz normale Erbanteilsübertragung; soweit, so gut.

    Laut Urkunde wird der Erbanteil nach X und Y auf die Kinder der Miteigentümerin zu je 1/2 übertragen.

    Aus dem Grundbuch und weiteren Unterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, wer der ursprüngliche Erblasser war, da die Erbengemeinschaft aufgrund eines Ersuchens nach § 34 VermG (Rückübertragung) im Grundbuch eingetragen wurde.

    Ist die Berichtigung so eintragungsfähig? Oder sollte man sich zunächst einen entsprechenden Nachweis anfordern?

  • Man wird schon prüfen müssen, ob sich die Erbteilsübertragung auf den "richtigen" Nachlass bezieht, um welchen es vorliegend geht. Ohne zu wissen, wer der Erblasser war, ist das schlecht möglich.

    Der betreffende Erbnachweis müsste allerdings bei der ersuchenden Behörde vorliegen, weil sie sonst wohl kaum ein Ersuchen auf Eintragung der besagten Erbengemeinschaft hätte stellen können.

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