Ich bräuchte mal einen Rat in der folgenden Angelegenheit:
Ich habe eine ganz normale Erbanteilsübertragung; soweit, so gut.
Laut Urkunde wird der Erbanteil nach X und Y auf die Kinder der Miteigentümerin zu je 1/2 übertragen.
Aus dem Grundbuch und weiteren Unterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, wer der ursprüngliche Erblasser war, da die Erbengemeinschaft aufgrund eines Ersuchens nach § 34 VermG (Rückübertragung) im Grundbuch eingetragen wurde.
Ist die Berichtigung so eintragungsfähig? Oder sollte man sich zunächst einen entsprechenden Nachweis anfordern?