Hallo, ich habe hier eine Akte, in der die Betreuerin angab, dass der Betroffene einen höheren Geldbetrag von ca. 100.00 EUR im Safe liegen habe. Ich habe auf die mündelsichere Anlage hingewiesen. Ein Sparbuch existiert bereits und auf dieses könnte der Betrag eingezahlt werden.
Nun gab die Betreuerin an, den Inhalt des Safes gesehen zu haben, es befinden sich doch "nur" 60.000 EUR im Safe. Der Betroffene lehnt die Anlage des Geldes bzw. die Einzahlung auf das Sparbuch ab - er fühle sich entmündigt, wolle sein Geld lieber verbrennen etc... das Übliche. Hinzu kommt, dass offensichtlich mehrere Personen davon wissen, dass der Betroffene über einen höheren Bargeldbetrag im Haus verfügt.
Laut Gutachten aus dem Jahr 2019 verfügt der Betroffenen über einen freien Willen und hat schriftlich bestätigt, dass er die Einzahlung auf sein Sparbuch nicht wünscht und das Geld lieber im Haus behalten wolle.
Da die Betreuerin die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts beantragt hat, wurde bereits ein aktuelles Gutachten durch die Richterin in Auftrag gegeben.
Was sagt ihr dazu? Ich halte es für vermögensgefährdend, wenn das Geld sich in bar im Haus des Betroffenen befindet und sogar noch mehrere Personen (Schwiegersohn, ein "Freund", etc.) davon wissen. Wenn der Betroffene aber gegen die Geldanlage ist, wird er das Geld auch nicht herausgeben und die Betreuerin kann es sich ja nicht mit Gewalt holen...