Betreuter lehnt Geldanlage ab

  • Hallo, ich habe hier eine Akte, in der die Betreuerin angab, dass der Betroffene einen höheren Geldbetrag von ca. 100.00 EUR im Safe liegen habe. Ich habe auf die mündelsichere Anlage hingewiesen. Ein Sparbuch existiert bereits und auf dieses könnte der Betrag eingezahlt werden.
    Nun gab die Betreuerin an, den Inhalt des Safes gesehen zu haben, es befinden sich doch "nur" 60.000 EUR im Safe. Der Betroffene lehnt die Anlage des Geldes bzw. die Einzahlung auf das Sparbuch ab - er fühle sich entmündigt, wolle sein Geld lieber verbrennen etc... das Übliche. Hinzu kommt, dass offensichtlich mehrere Personen davon wissen, dass der Betroffene über einen höheren Bargeldbetrag im Haus verfügt.

    Laut Gutachten aus dem Jahr 2019 verfügt der Betroffenen über einen freien Willen und hat schriftlich bestätigt, dass er die Einzahlung auf sein Sparbuch nicht wünscht und das Geld lieber im Haus behalten wolle.
    Da die Betreuerin die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts beantragt hat, wurde bereits ein aktuelles Gutachten durch die Richterin in Auftrag gegeben.

    Was sagt ihr dazu? Ich halte es für vermögensgefährdend, wenn das Geld sich in bar im Haus des Betroffenen befindet und sogar noch mehrere Personen (Schwiegersohn, ein "Freund", etc.) davon wissen. Wenn der Betroffene aber gegen die Geldanlage ist, wird er das Geld auch nicht herausgeben und die Betreuerin kann es sich ja nicht mit Gewalt holen...

  • Hier würde ich das Ergebnis der Begutachtung abwarten. Grundsätzlich kannst Du einen geschäftsfähigen betreuten mit erklärtem eindeutigen Willen nicht zur "Vernunft" zwingen, so sehr Dir selbst sein Plan auch mißfallen mag.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hier würde ich das Ergebnis der Begutachtung abwarten. Grundsätzlich kannst Du einen geschäftsfähigen betreuten mit erklärtem eindeutigen Willen nicht zur "Vernunft" zwingen, so sehr Dir selbst sein Plan auch mißfallen mag.

    Ich bin bei solchen Dingen immer zwiegespalten: Als Mensch :D sage ich "Lass ihn doch mit seinem Geld machen, was er will!" Die Rechtspflegerin in mir bekommt jedoch Bauchweh - eben, weil "alle" davon wissen, einschließlich des Gerichts, und am Ende wieder keiner etwas unternommen hat, wenn doch etwas mit dem Geld passiert.
    Aber ja, auch die Rechtspflegerin in mir sieht den freien Willen, der seinerzeit bestätigt wurde und wenn er sein Geld eben im Safe, unter dem Kopfkissen, im Backofen lagern möchte, ist das sein gutes Recht.

    Zunächst einfach das Ergebnis des neuen Gutachtens abzuwarten erscheint mir auch am sinnvollsten. Im Moment hat er eben den freien Willen und das müssen wir so hinnehmen.

  • Der zur freien Willensbildung befähigte Betreute kann mit sich und seinem Leben machen, was er will.
    Es ist nicht unsere Aufgabe, das in irgendeiner Weise zu beeinflussen.
    Nennt sich selbstbestimmtes Leben.

  • Der zur freien Willensbildung befähigte Betreute kann mit sich und seinem Leben machen, was er will.
    Es ist nicht unsere Aufgabe, das in irgendeiner Weise zu beeinflussen.
    Nennt sich selbstbestimmtes Leben.

    :daumenrau Dem ist nichts hinzuzufügen. Es hat ja auch niemand etwas anderes behauptet :)

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