Amtshilfe Rückgabe Testament in Italien

  • Hallo,

    Erblasser hat beim Nachlassgericht sein privatschriftliches Testament hinterlegt.
    Dieser lebt nun in Italien.
    Staatsangehörigkeit ist nicht bekannt.
    Dieser ist nun per Email an das Nachlassgericht heran getreten:
    Er möchte das Testament zurück nehmen, aber ist zu alt um die Reise nach Deutschland auf sich zu nehmen.

    Geht hier Amtshilfe nach Italien?
    Wie ist es mit der Feststellung der Geschäftsfähigkeit?
    Übersetzung?
    Botschaft?

    Das privatschriftliche Testament wird ja auch bei der Rücknahme nicht unwirksam sondern muss gesondert widerrufen werden.

    Hinweis, dass er schnellstmöglich ein Widerrufstestament erstellt?
    Wirksamkeitsvoraussetzungen an den Widerruf?!

    Was würdet ihr hier machen?

    LG

  • Gem. § 2256 Rdnr. 5 BGB Münchener Kommentar 8. Aufl. kann die Rückgabe eines Testamentes auch über einen deutschen Konsul erfolgen. Das Testament kann daher an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegen Konsulat übersandt werden mit der Bitte um Rückgabe im Wege der Rechtshilfe. Im Rahmen der Rückgabe dürfte dann auch die übliche Belehrung über die Wirkung der Rückgabe erfolgen.

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